
Ab sofort gelten bei Wohnheimvermietungen folgende Kündigungsfristen:
Der Mietvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden (§ 573 c Abs. 1 BGB). Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
Ein campusinterner Umzug ist jederzeit gegen eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 100,00 € möglich, sofern Sie einen Nachmieter für Ihr Appartement/Zimmer gefunden haben.