
- Wo kann ich mich melden, wenn ich mich ausgesperrt habe?
- Sollten Sie sich zu unseren Öffnungszeiten ausgesperrt haben, können Sie in unserem Büro einen Ersatzschlüssel (sofern uns dieser vorliegt) erhalten. Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie unseren Notdienst unter der Telefonnummer 06782/17-1010 erreichen. Hierfür berechnen wir Ihnen eine Anfahrtspauschale i.H.v. 75,00 €.
- Warum stehen keine Papierkörbe an den Briefkästen?
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet Papierkörbe an den Briefkästen bereitzustellen. Wir bitten um Entsorgung in den eigenen Hausmüll bzw. Altpapier.
- Warum ist die Hospitzstraße nicht beleuchtet?
- Die Hospitzstraße ist nicht Eigentum der Campus Company GmbH. Hierfür ist die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach zuständig.
- Wer ist für eine kaputte Glühbirne oder ähnliche Maßnahmen zuständig?
- Bei einer/einem kaputten Glühbirne, Duschvorhang etc., muss der Mieter diese selbst ersetzen. Es sei denn der Mangel bestand bereits bei Einzug und wurde sofort gerügt und im Einzugsprotokoll vermerkt. Duschvorhänge muss der Mieter selbst ersetzen. Es seiden ein Mangel bestand bereits bei Einzug und wurde sofort gerügt und im Einzugsprotokoll bei möblierten Zimmern vermerkt. Bei nicht möblierten Zimmern sind leuchten und Leuchtmittel Sache des Mieters.
- Wo melde ich einen Mangel?
- Wir bitten Sie das oben bereitgestellte Formular "Online-Mängelanzeige" auszufüllen.
- Wann wird die Kaution zurückgezahlt?
- Wenn die Schlüsselübergabe abgeschlossen ist müssen wir vor der Auszahlung der Kaution noch einige Dinge überprüfen. Dies beansprucht in der Regel 1-2 Monate. Sollten Sie im vorhinein schon Nachzahlungen im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen erhalten haben, werden wir einen Einbehalt in Höhe des Durchschnitts dieser Nachzahlungsverpflichtung machen. Dazu ist der Vermieter laut BGH Urteil vom 18.01.2006 berechtigt.
- Fluchttreppen 9902 und 9903
- Die Fluchttreppen am Gebäude 9902 und 9903 sind Nottreppen und nur im Gefahrenfall zu benutzen. Haupterschließung ist in jedem Fall das innen liegende Treppenhaus. Die Türen zu diesen Treppen sind geschlossen zu halten.
- Waschsalon
- Es liegen Schlüssel zum Ausleihen zur Verfügung. Diesen können Sie an Werktagen von 08:00 – 18:00 Uhr im Gebäude 9928 ausleihen. Vor jeder Ausleihe muss eine Kaution in Höhe von 10,00 € hinterlegt werden. Sollte der Schlüssel nicht innerhalb 24 h wieder zurückgebracht werden, wird die Kaution nicht wieder erstattet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Ruhezeiten
- In den Wohnheimen gilt eine Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag geregelt.
- Allgemeine Information zur Lüftung
Info PDF "Richtig heizen - richtig lüften"
Wir möchten alle Mieter des Gebäude 9903 darauf hinweisen, dass die Überströhmungsöffnung über den Fenstern auf „1“ zu stellen ist. Ist diese Überströhmungsöffnung geschlossen kann das Badezimmer nicht richtig durchlüftet werden, was wiederum zu Schimmel führen kann. In allen anderen Gebäude schalten sich die Lüfter automatisch an und wieder aus. Um eine wirksame Lüftung zu gewährleisten, sollte die Badezimmertür in regelmäßigen Abständen (z.B. bei Abwesenheit der Mieter) geöffnet bleiben. Zudem ist in allen Gebäuden auf regelmäßiges Lüften der Räume zu achten. In der Regel sollte 3-4 mal am Tag ein Stoßlüften mit geöffnetem Fenster durchgeführt werden und nach jedem Duschen die Badezimmertür mindestens eine halbe Stunde lang zu anderen geheizten Räumen geöffnet bleiben.Weiterhin sollte die Heizung, insbesondere in Wintermonaten mindestens auf der Nacht-Stufe eingestellt sein.- Abtauen des Gefrierfachs
- Das Gefrierfach sollte in regelmäßigen Abständen abgetaut werden.
- Hohe Wassertemperaturen
- Auf Grund von Hygienevorschriften sind in den Gebäude hohe Temperaturen in der Warmwasserbereitung erforderlich. Bei Nutzung des heißen Wassers kann es daher auch zu höheren Temperaturen kommen.
- Gegenstände auf den Fluren
- Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist das abstellen von Gegenständen (Regale, Wäscheständer, Schuhregal, Müll, usw.) verboten. Widerrechtlich abgestellte Gegenständen werden von uns entfernt. Die Treppenhäuser dienen als Rettungswege und bitten somit um Ihr Verständnis.
- Bewerbung um ein Platz im Studentenwohnheim
- Um sich für einen Platz im Studentenwohnheim zu bewerben, füllen Sie bitte unser Formular "Online-Bedarfsermittlung" aus. Wir werden uns daraufhin rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Verstopfter Abfluss
- Sollte Ihr Abfluss verstopft sein, ist dies nicht Vermietersache diesen zu "entleeren". Mit handelsüblichen Mitteln die in jedem Einkaufszentrum erhältlich sind, kann dieses Problem beseitig werden. Sollte allerdings auch nach dieser Anwendung kein Erfolg zu sehen sein, kann Ihnen gerne der Hausmeister behilflich sein.
- Allerdings müssen wir Ihnen die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Um einen verstopften Abfluss zu vermeiden, ist in den Geschäften ein kleines Sieb erhältlich, welche die Ursacher für die Verstopfung abfangen.
- Nebenkostenabrechnung
- Der § 556 BGB besagt "die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen." Der Abrechnungszeitraum ist in unserem Fall 01.10. - 30.09. Der Abrechnungszeitraum wird im Mietvertrag vereinbart.
- Hier wurde auf die üblichen studentischen Belange (Nutzung in Semesterzeiträumen, v.a. beginnend mit dem Wintersemester) Rücksicht genommen. Ihr individueller Nutzungszeitraum kann ein anderer sein. Dies ändert jedoch an dem vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum nichts. Insbesondere ist der Vermieter zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet § 556 III S. 4 BGB.
- Lüftung 9903
- Die Lüftungsanlage im Gebäude 9903, bzw. in den jeweiligen Badezimmern der Appartements, hat eine Zwangsschaltung. Dies bedeutet das die Lüftung automatisch nach einer bestimmten Zeit regelmäßig anspringt. Dies soll selbstverständlich u. a. die Schimmelbildung verhindern. Wir bitten somit eindringlich nicht die Sicherung vom Badezimmer auszuschalten. Selbstverständlich sind Sie als Mieter dafür Verantwortlich und Haften dafür.